Drastische Abschreck- Filmspots der Industrie drohen illegalen Kopierern
von Musikstücken, Filmen oder Software mit hohen Haftstrafen. Dabei
fehlen sachliche Informationen, welche Art von Ärger das illegale
Vervielfältigen in der Praxis tatsächlich einbringen kann. Anfang
November erging ein Urteil des Amtsgerichts Gera: Ein Mann ist wegen
Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz zu 100 Tagessätzen verdonnert
worden. Ins Gefängnis muss der Mann nicht, aber er ist vorbestraft
und die zivilrechtlichen Folgen sind noch nicht absehbar.
In einer fiktiven Beispielrechnung wird gezeigt, wie hoch die Kosten
werden können. Zwei fiktive Schwarzkopierer haben demnach 300 illegale
Softwarekopien zum Stückpreis von 50 Euro verkauft, die im Laden 200
Euro kosten würden. Die Gerichte könnten folgendermaßen urteilen:
30.000 Euro Schadensersatz, 4800 Euro Geldstrafe, 1000 Euro eingezogene
PC-Anlage sowie geschätzte 5500 Euro Anwalts- und Gerichtsgebühren
- alle Angaben jeweils pro Person. Bei einem vorherigen Gewinn von
7500 Euro würde das einen Verlust von 33.800 Euro für jeden der beiden
fiktiven Schwarzkopierer bedeuten.
Auch Unternehmen droht Ärger, wenn Firmen-PCs für Urheberrechtsverletzungen
missbraucht werden. Unabhängig davon, wer beispielsweise Schwarzkopien
auf Arbeitsplatzrechner aufgespielt hat, muss das Unternehmen dafür
geradestehen.
c't |