Mit dem Strafrecht gegen Tauschbörsen?
18.3.2004:
Mit dem Strafrecht gegen Tauschbörsen?
Düsseldorf - Der politische Streit um private Raubkopierer
und Tauschbörsennutzer ist entbrannt. Während Bündnis
90 / Die Grünen mit der E-Card für das Recht der Verbraucher
auf Privatkopien kämpfen, empfehlen die Internetprovider
nur härteste strafrechtliche Maßnahmen gegen Internetpiraten.
Vier mittelständische Verbände der Film-, Musik- und
Dienstleistungs-wirtschaft fordern eine angemessene Verfolgung
nichtgewerblicher Internetpiraten. Statt gegen die Tauschbörsennutzer
mit der strafrechtlichen Keule vorzugehen, empfehlen die Verbände
die Möglichkeit einer sanften zivilrechtlichen Verfolgung.
"Das Strafrecht darf nur das letzte Mittel gegen nicht-gewerbliche
Raubkopierer sein. Hier muss der Staat eine angemessene zivilrechtliche
Verfolgung ermöglichen, die eine Verwarnung der Täter
zulässt, ohne diese zu kriminalisieren oder in den finanziellen
Ruin zu treiben", so Jörg Weinrich, stellvertretender
Geschäftsführer des Interessenverbandes des Video- und
Medienfachhandels.
Für die zivilrechtliche Verfolgung benötigen die Vertreter
der Wirtschaft ein Auskunftsrecht gegenüber den Internetprovidern.
Damit diese, ähnlich der Halterabfrage beim PKW-Kennzeichen,
zu den IP-Adressen die Anschriften der Nutzer herausgeben. Dagegen
wehrt sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, der
stattdessen die strafrechtliche Verfolgung empfiehlt. Ein Verzicht
auf das für die zivilrechtliche Verfolgung notwendige Auskunftsrecht
hätte massive Folgen: Die deutsche Medienbranche (Kinos,
Musik- und Filmfachgeschäfte) würde weiterhin schwer
geschädigt, die Justizbehörden würden in Bergen
von Anzeigen ersticken und die Tauschbörsianer hätten
mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren zu rechnen.
Das von den Verbänden vorgeschlagene unbürokratische
Vorgehen soll hingegen abschrecken und weitere Straftaten verhindern.
Link:
http://www.ivd-online.de
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